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Katasteramt - Häufige Fragen

Was versteht man unter dem Begriff Abmarkung?

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Wenn Grundstücke im Zuge einer Urvermessung, Neuvermessung oder Fortführungsvermessung in ein Kataster eingetragen werden, so wird z.B. über das Liegenschaftsbuch bzw. die Liegenschaftskarten regelmäßig die genaue geometrische Lage, die Nutzung und Größe angegeben. Die Abmarkung des Grundstücks stellt hierbei die Beglaubigung durch den vornehmenden Vermessungsbefügten dar (manchmal auch in Verbindung mit der Einbringung eines Grenzzeichens), wobei dieser in der Regel vom zuständigen Katasteramt bzw. der Vermessungsbehörde bestellt wird. 

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