Bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten aus Serviceverträgen zwischen Kunden und KFZ-Betrieben können durchaus langwierige und teuere Gerichtsverhandlungen werden. Um diesen Weg abzuwenden, können beide Parteien die bundesweit tätigen KFZ-Schiedsstellen einschalten, was zumindest für den Verbraucher kostenlos ist. Damit die Schlichtungsstellen tätig werden können, ist eine unverzügliche und schriftliche Kontaktaufnahme notwendig.
![]() | Was kostet denn das Schiedsverfahren?Achtung! Rechtliche Hinweise zu dieser Frage: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. weiterlesen |