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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, was mit dem Kennzeichen nach der Abmeldung des Fahrzeugs geschieht. Zunächst ist es möglich, dass das Kennzeichen nach der Abmeldung vom Kraftfahrtbundesamt wieder freigegeben wird, sodass ein anderer Fahrzeughalter dieses Kennzeichen für die Neuzulassung seines KFZ zugeteilt bekommen kann. Wenn man aber nach der Abmeldung seines Fahrzeugs für die eventuelle Wiederzulassung des Autos das Kennzeichen reservieren möchte, so ist dies im Regelfall ebenfalls möglich. Normalerweise beläuft sich der maximale Reservierungszeitraum auf sechs bis zwölf Monate. Dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Ebenso können die Reservierungsgebühren natürlich variieren.