 | Wie kann ich meine Fahrzeugpapiere ändern lassen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die KFZ-Zulassungsstellen sind für Änderungen an Fahrzeugpapieren zuständig.
Wenn sich die Angaben oder Daten des Fahrzeughalters oder auch technische Aspekte am Fahrzeug ändern, ist dies zeitnah der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle mitzuteilen. Das heißt, wenn zum Beispiel eine technische Veränderung an einem Fahrzeug vorgenommen wird, dann ist die KFZ-Zulassungsbehörde zu informieren.
Gleiches gilt im Übrigen, wenn man umzieht oder heiratet. Wenn sich an der Anschrift oder dem Namen des Fahrzeughalters etwas ändert, ist dies bei der Zulassungsstelle kenntlich zu machen. Für die Änderung der Fahrzeugpapiere wendet man sich in der Regel persönlich an die zuständige Behörde, das heißt, man trägt sein Anliegen persönlich während der Öffnungszeiten vor.