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Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der Hauptuntersuchung bei der Zulassungsstelle. Insofern werden seit 2010 keine AU-Plaketten mehr am vorderen Kennzeichen verklebt. Die TÜV-Untersuchung ist in der Regel 24 Monate gültig. Das Datum (Monat/ Jahr) der nächsten notwendigen TÜV-Überprüfung ist auf der Plakette lesbar. Die Überschreitung dieser Frist wird unter Umständen mit Gebühren geahndet.