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Das so genannte Ausfuhrkennzeichen ist auch unter den Bezeichnungen Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen bekannt. Es wird benötigt, wenn Fahrzeuge ausgeführt werden – etwa, wenn der Verkauf des Vehikels im Ausland geplant ist oder es aus sonstigen Gründen dort verbleiben soll. Das deutsche Ausfuhrkennzeichen weist einen roten Rand mit Datumsfeld an der rechten Seite auf. Die Ausfuhrzulassung ist auf ein Jahr begrenzt und kann von der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle erteilt werden.