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Ja, das darf man. Generell ist das Aufstellen eines Sandkastens, eines transportablen Planschbeckens oder eines Spielhauses jedoch nur auf der vorhandenen Rasen- oder Sitzfläche erlaubt, damit keine gärtnerische Anbaufläche verloren geht. Allerdings dient ein Kleingarten normalerweise der gärtnerischen Nutzung und Erholung durch Gartenarbeit. Ruhe und Entspannung finden die Kleingärtner natürlich auch in geselliger Runde und beim Grillen. Das Aufstellen von Spielgeräten wie Baumhäuser, Hochsitze für die Kinder und Klettertürme hingegen ist in der Praxis sehr umstritten und sollte gegebenenfalls unterbleiben. Auch das Aufstellen von Rutschen, Trampolins und größeren Wippen kann von den Gartennachbarn unter Umständen nicht erwünscht sein. In jedem Fall ist eine Aufstellgenehmigung des Kleingartenvorstandes einzuholen. Daher bietet es sich für die Kinder dann auch an, eher die gemeinschaftlichen Spielgeräte des Vereins zu nutzen.