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In Deutschland gibt es derzeit insgesamt 116 Landgerichte, die wiederum den Oberlandesgerichtsbezirken zugeordnet sind. Zumeist sind einem Oberlandesgericht mehrere Landgerichte direkt untergeordnet. Die Zahl der Landgerichte je Bundesland variiert, je nach Größe des jeweiligen Bundeslandes. So gibt es im Fresistaat Bayern beispielsweise 25 Landgerichte, während in Mecklenburg-Vorpommern fünf Landgerichte zu finden sind.