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Landwirtschaftsgericht - Häufige Fragen

Was ist überhaupt ein Landwirtschaftsgericht?

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Bei einem Landwirtschaftsgericht handelt es sich in der Regel um eine spezielle Abteilung eines Amtsgerichts. Hier wird in erster Instanz über Streitigkeiten bezüglich Landwirtschaftssachen entschieden, etwa über die Genehmigung von Hofübergabeverträgen, diesbezügliche Erbscheine oder die Anwendung der Höfeordnung. Landwirtschaftsgerichte sind mit einem hauptamtlichen Richter und normalerweise zwei weiteren ehrenamtlichen Richtern besetzt. In einigen Bundesländern ist nicht jedes Amtsgericht zugleich auch ein Landwirtschaftsgericht: Zur besseren Bearbeitung dieser Fälle kann es daher vorkommen, dass nur wenige Amtsgerichte als Landwirtschaftsgericht fungieren

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