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Landwirtschaftsgericht - Häufige Fragen

Welche Institution ist für Streitigkeiten bei Erbscheinen in Bezug auf Höfe und landwirtschaftliche Betriebe zuständig?

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Für Landwirtschaftssachen, also auch Streitigkeiten in Bezug auf Erbscheine, Höfe oder landwirtschaftliche Betriebe bzw. deren gerichtliche Entscheidung, sind die Landwirtschaftsgerichte der jeweiligen Bundesländer in erster Instanz zuständig. Nicht jedes Amtsgericht fungiert allerdings zugleich als Landwirtschaftsgericht – einige Bundesländer haben zur effizienteren Bearbeitung der Fälle einzelne Gerichte mit den Verfahren zu Landwirtschaftssachen betraut. Sollte der Streit nicht in erster Instanz zu entscheiden sein, kann nachfolgend das zuständige Oberlandesgericht, in dritter Instanz sogar der Bundesgerichtshof tätig werden.

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