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Nachlassgericht - Häufige Fragen

Werden für die Ausstellung des Erbscheins Gebühren erhoben?

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Ja, normalerweise ist die Ausstellung des Erbscheins mit Gebühren verbunden. Diese sind in der gerichtlichen Kostenordnung festgelegt und richten sich im Allgemeinen nach der Höhe des Erbes. Der Erbschein dient grundsätzlich der Regelung von Erbfolge und Erbberechtigungen. Für die Ausstellung des Erbscheins sind vielerorts die Nachlassgerichte bzw. die Nachlassabteilungen der Amtsgerichte zuständig. Dementsprechend ist die Erstellung des Erbscheins auch mit einem Verwaltungsaufwand verbunden. Über die genauen Kosten des Erbscheins kann man sich beim zuständigen Nachlassgericht informieren.

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