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Nein, die Anzahl von deutschen Bundesländern und Oberlandesgerichten weicht voneinander ab. In Deutschland gibt es 24 Oberlandesgerichte. Je nach Größe des jeweiligen Bundeslandes kann dieses dementsprechend mehrere Oberlandesgerichte bzw. Oberlandesgerichtsbezirke besitzen. Die Bundesländer Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verfügen über jeweils ein Oberlandesgericht. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gibt es je zwei Oberlandesgerichte. In den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben jeweils drei Oberlandesgerichte ihren Sitz.