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Das Oberlandesgericht stellt ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit dar. Als Träger des Oberlandesgerichtes fungiert jeweils das Land. Die Historie von Oberlandesgerichten reicht bis in die preußische Zeit zurück, wo seit 1808 die obersten Provinzialgerichte als Oberlandesgerichte eingerichtet wurden. Das Oberlandesgericht verfügt sowohl über Zivilsenate als auch Strafsenate. Im Oberlandesgericht sind zudem die Generalstaatsanwaltschaften eingerichtet. Der Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts erstreckt sich allgemein über zivilrechtliche Angelegenheiten und Strafrechtssachen bis hin zu Ordnungswidrigkeits-Verfahren.