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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Bei welcher Behörde kann man sich über Lärmbelästigungen durch Gaststättenbetriebe beschweren?

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Für viele Bürger in unmittelbarer Nähe von Gaststätten, Kneipen oder sonstigen gastronomischen Einrichtungen stellen Lärm oder Geruchsbelästigungen ein Ärgernis dar. In den meisten Städten und Gemeinden sind hierfür die jeweiligen Ordnungsämter zuständig. Hier kann man sich in der Regel einerseits zu Sperrzeiten, Feiertagsregelungen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen informieren, andererseits auch diesbezügliche Beschwerden und Anliegen vorbringen. 

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