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Für Anliegen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Imbissbuden, Cafés, Gasthöfen oder Restaurants sind in der Regel die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte zuständig. Wenn es um Fragen der Einhaltung hygienischer Standards etc. geht, so kann dies auch in den Zuständigkeitsbereich von Veterinärämtern oder Gesundheitsämtern fallen. Im Zweifel kann man sich als Bürger bei der jeweiligen Behörde erkundigen, ob das betreffende Anliegen bearbeitet werden kann oder nicht.