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Ordnungsamt - Häufige Fragen

Welche Daten muss ich bei der Anzeige einer Veranstaltung in der Regel angeben?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, hat diese in der Regel bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Richtlinien für Ausnahmen kann es geben, wobei diese innerhalb der Bundesländer und Kommunen voneinander abweichen können. Häufig werden für die Anmeldung Angaben zu Art und Ort der Veranstaltung, zur Anzahl der Teilnehmer sowie zum zeitlichen Rahmen der Veranstaltung erwartet, darüber hinaus ist regelmäßig ein Verantwortlicher als Ansprechpartner zu benennen.  

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