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In der Regel bekommt man einen Bußgeldbescheid, wenn man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Es ist nicht selten, dass einem dieser per Briefpost zugestellt wird oder man ihn in Form des bekannten "Knöllchens" an seinem Fahrzeug vorfindet. Hat der Bußgeldbescheid seine Berechtigung, erfolgt die Bezahlung zumeist per Überweisung oder Barzahlung. Insofern kann man entweder das Bußgeld an die Gemeindeverwaltung überweisen oder aber die Bezahlung persönlich vornehmen. In der Regel kann man sich für die persönliche Bezahlung des Bußgeldbescheides direkt an das Ordnungsamt bzw. die zuständige Behörde wenden.