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In öffentlichen Parkanlagen und Grünanlagen darf grundsätzlich nicht gegrillt werden. Ausnahmen gibt es zum einen dann, wenn die zuständige Behörde – das sind in der Regel die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden – auf Anfrage eine entsprechende Genehmigung erteilt hat. Zum anderen kann man in einer öffentlichen Parkanlage oder Grünanlage grillen, wenn ein Schild einen extra dafür vorgesehenen Grillplatz ausweist.
Oftmals stehen auf den Schildern zusätzliche Hinweise (z.B. zu den erlaubten Grillzeiten oder sonstigen Auflagen), an die sich Grillfreunde halten sollten. Aus Rücksicht auf den Lebensraum von Pflanzen und Tieren ist außerdem darauf zu achten, dass eventuell anfallender Müll ordnungsgemäß entsorgt wird.