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Eine Akteneinsicht kann relevant werden, wenn z.B. ein Interesse für eine Patentanmeldung, für den genauen Wortlaut oder Prüfungsbescheide besteht. Grundsätzlich gibt es Aktenbestände, die der Allgemeinheit kostenfrei nach Antrag auf Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Bei anderen hingegen hat der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachzuweisen bzw. regelmäßig eine Gebühr zu entrichten.