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Wer sein Unternehmen über ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen repräsentieren lassen will, kann sich eine bestimmte Ware oder eine bestimmte Dienstleistung als Marke eintragen lassen. Dies erfolgt mit einer Anmeldung bzw. mit der Eintragung in das so genannte Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Im Übrigen kann eine Marke auch durch Verkehrsgeltung entstehen: Hierfür muss der Bekanntheitsgrad des Zeichens derart hoch sein, dass die Ware oder Dienstleistung unzweifelhaft einem konkreten Unternehmen zugeordnet werden kann.