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Der Bundesanzeiger (BAnz) ist neben dem Bundesgesetzblatt ein wichtiges Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesrepublik. Ebenso wie das Bundesgesetzblatt, wird auch der Bundesanzeiger vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Der Bundesanzeiger gliedert sich seit 2012 in sechs Rubriken, nämlich den amtlichen und den gerichtlichen Teil, Gesellschaftsbekanntmachungen, die Rechnungslegung, den Kapitalmarkt und verschiedene Bekanntmachungen. Der Bundesanzeiger erscheint sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form. Letztere kann man unter https://www.bundesanzeiger.de/ einsehen.