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Gefährlicher Abfall steht für verschiedene Abfallarten. Diese verfügen normalerweise über festgelegte Gefährlichkeitsmerkmale. Im allgemeinen Sprachgebrauch spricht man dann von Sondermüll. Dieser Abfall stellt eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Spezielle Entsorgungsverfahren werden bei der Beseitigung dieses Abfalls eingesetzt. So wird eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe garantiert. Als gefährliche Abfälle gelten Abfälle aus gewerblichen oder anderen wirtschaftlichen Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen, die in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen und eventuell explosiv oder brennbar sind. Dazu gehört u.a. auch Abfall, der Erreger übertragbarer Krankheiten enthält. Zu den gefährlichen Abfällen zählen neben vielen in Abfallverzeichnissen enthaltenen Stoffen auch Altöl und gebrauchte Lösungsmittel.