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Rentenversicherung - Häufige Fragen

Führt die Deutsche Rentenversicherung Mutter-Kind-Maßnahmen durch?

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Da es keine spezifischen diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften gibt, werden von der Deutschen Rentenversicherung normalerweise weder Mutter-Kind-Maßnahmen noch Vater-Kind-Maßnahmen durchgeführt, bei welchen das Elternteil und das Kind gleichermaßen die Rehabilitation erfahren. Aber wenn man als Elternteil eine Rehabilitationsmaßnahme wahrnimmt, kann man das Kind unter Umständen auch mit in die Rehabilitationseinrichtung nehmen. Voraussetzung ist aber, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist.

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