| Ich habe nach der Heirat den Namen meines Partners angenommen. Wie kann ich dies der Rentenversicherung zur Kenntnis geben?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wenn man nach der Heirat den Namen ändert, so ist diese Änderung der Personenstandsangaben natürlich vielen Behörden mitzuteilen, so auch der Deutschen Rentenversicherung. Die Personenstandsänderung kann man bei der Rentenversicherung entweder persönlich unter Vorlage der Heirats- oder Geburtsurkunde im Original, oder aber per Briefpost vornehmen. Wer die Änderung gern auf dem Postweg erledigen möchte, der kann entweder das Original einsenden oder in der Regel eine bestätigte/ beglaubigte Kopie der Urkunde bzw. des Nachweises erbringen.