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Rentenversicherung - Häufige Fragen

Ich habe nach der Heirat den Namen meines Partners angenommen. Wie kann ich dies der Rentenversicherung zur Kenntnis geben?

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Wenn man nach der Heirat den Namen ändert, so ist diese Änderung der Personenstandsangaben natürlich vielen Behörden mitzuteilen, so auch der Deutschen Rentenversicherung. Die Personenstandsänderung kann man bei der Rentenversicherung entweder persönlich unter Vorlage der Heirats- oder Geburtsurkunde im Original, oder aber per Briefpost vornehmen. Wer die Änderung gern auf dem Postweg erledigen möchte, der kann entweder das Original einsenden oder in der Regel eine bestätigte/ beglaubigte Kopie der Urkunde bzw. des Nachweises erbringen.

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