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Zwar hat der Gesetzgeber die Anhebung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr beschlossen, doch besteht insbesondere für langjährig Versicherte die Möglichkeit, auch vor Erreichen dieser Grenze in Ruhestand zu gehen und abschlagsfreie Bezüge zu erhalten. Dies kann insbesondere für Menschen im 65. Lebensjahr gelten, die eine 45-jährige Wartezeit aufweisen können. Nähere Informationen erteilt z.B. die Deutsche Rentenversicherung Bund mit ihren bundesweiten Beratungsstellen.