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Rentenversicherung - Häufige Fragen

Was bedeutet die Einstrahlung in Bezug auf die Deutsche Rentenversicherung?

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Die Einstrahlung ist ein Begriff, der mit der Versicherungspflicht in Deutschland eng verbunden ist. Im Gegensatz zur Ausstrahlung meint die Einstrahlung, dass ein Arbeitnehmer nicht der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegt, wenn er für einen bestimmten Zeitraum aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wird. Insofern ist ein vorübergehend nach Deutschland entsendeter Arbeitnehmer – unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - regelmäßig nicht in Deutschland versicherungspflichtig.

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