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Rundfunk - Häufige Fragen

Sind Navigationsgeräte auch gebührenpflichtig?

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Das kommt darauf an. Handelt es sich bei einem Navigationsgerät um ein technisches Gerät, mit denen der Empfang bzw. die Aufzeichnung von Rundfunkprogrammen grundsätzlich möglich ist, so müssen auf Grundlage des Rundfunkgebührenstaatsvertrages regelmäßig Rundfunkgebühren entrichtet werden – es sei denn, man hat einen positiv beschiedenen Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt. Auf den Internetseiten der GEZ kann man sich über alle technischen Geräte informieren, für die eine Anmelde- und Gebührenpflicht besteht.  

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