 | Befasst sich das Schulamt auch mit Problemen wie Mobbing in der Schule?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Schulamt hat in der Regel die wichtige Funktion, schulische Einrichtungen und auch schulische Mitarbeiter sowie unterstützende Mitglieder wie Schulpsychologen zu verwalten. Neben der Verwaltungstätigkeit der meisten Schulämter besitzt auch die beratende Funktion eine große Bedeutung in der Arbeit der Schulämter. Insofern sind auch Probleme oder Konfliktsituationen in Schulen wichtige Bestandteile im Tätigkeitsfeld des Schulamtes. Man kann sich insofern bei Fragen rund um Mobbing in der Schule neben dem Schulleiter und dem Schulpsychologen auch an das Schulamt wenden.