In vielen Bundesländern Deutschlands fallen Bautätigkeiten an öffentlichen Gebäuden (z.B. Theater, Museen, Schulen etc.) regelmäßig in den Aufgabenbereich des Hochbauamtes. Oftmals wird aber auch die Schulbehörde tätig, wenn es um die Instandhaltung des Schulgebäudes, des Schulhofes bzw. die Gefahrenabwehr und den Arbeitsschutz geht. Im Zweifel kann man mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen und Auskünfte bzgl. des jeweiligen Ansprechpartners erhalten.
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