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Seniorenheim & Pflegeheim - Häufige Fragen

Wer gilt als pflegebedürftig?

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Gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Sozialgesetzbuches gilt als pflegebedürftig, wer für die Dauer von mindestens sechs Monaten aufgrund eine körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung seinen alltäglichen Verrichtungen nicht mehr ohne Hilfe nachkommen kann und deswegen auf Pflege angewiesen ist. Über die einzelnen Voraussetzungen informiert §14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI).

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