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Natürlich kann es regionale Unterschiede geben, doch im Wesentlichen gehört die Unterstützung von Betreutem Wohnen zum breit gefächerten Aufgabenspektrum des Sozialamtes. In der Regel ist das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung gedacht, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Auch für Menschen, die bei einer selbständigen Lebensform Hilfe benötigen, kommt das Betreute Wohnen in Betracht. Nähere Auskünfte zum Thema Betreutes Wohnen kann man meist beim Amt für Soziale Angelegenheiten bekommen.