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Sozialamt - Häufige Fragen

Ist das Sozialamt ein Sozialleistungsträger?

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Die Sozialbehörden der Kommunen sind im Allgemeinen als Sozialleistungsträger zu verstehen. Der Grund besteht darin, dass das Amt für Soziales normalerweise Leistungen der sozialen Sicherung erbringt. Der Begriff „Sozialleistungsträger“ ist im eigentlichen Sinne als übergeordneter Name für soziale Institutionen zu verstehen, sodass nicht nur Sozialämter zu den Sozialleistungsträgern zählen. Auch die Behörden zur Ausbildungsförderung, Krankenkassen, Versorgungsämter, Arbeitsagenturen und Familienkassen seien hier beispielhaft als verschiedene Sozialleistungsträger genannt.

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