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Sozialamt - Häufige Fragen

Kann ich gegen meinen Bewilligungsbescheid zur Grundsicherung Widerspruch einlegen?

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Beim Bewilligungsbescheid zur Grundsicherung, eine staatliche Unterstützung nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Sozialgesetzbuches, handelt es sich um einen normalen Verwaltungsakt einer Behörde. Gegen diesen Bescheid kann schriftlich und unter Wahrung einer Monatsfrist Widerspruch eingelegt werden, respektive auch der Rechtsweg beschritten werden. 

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