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Sozialamt - Häufige Fragen

Kriegt man von der Sozialbehörde Blindengeld?

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Die Blindenhilfe (Blindengeld) stellt eine finanzielle Unterstützung für Menschen dar, die durch einen Unfall oder eine Krankheit erblindet sind. Mit dem Blindengeld sollen Kosten für Haushaltshilfen oder Mehrausgaben für Hilfsmittel und anderes gedeckt werden. Einerseits kann man das so genannte Landesblindengeld empfangen, das sich nach dem Blindengesetz des jeweiligen Bundeslandes richtet. Andererseits wird das Blindengeld auch zum Teil vom SGB XII geregelt. Letzteres wird nur bei Bedürftigkeit gewährt. Das bedeutet in der Regel, dass man für die Blindenhilfe von der Sozialbehörde auch die Bedingungen für die Sozialhilfe erfüllen muss.

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