ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Sozialamt - Häufige Fragen

Was bedeutet die Hilfe zur Pflege?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Im Rahmen der in Deutschland verbindlich durch das Sozialgesetzbuch geregelten Sozialleistungen spielt auch die Pflegebedürftigkeit von Personen eine wichtige Rolle. Die so genannte Hilfe zur Pflege wird regelmäßig dann gezahlt, wenn ohnehin ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht und überdies eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, die nicht über andere Leistungen (z.B. Pflegeversicherung) abgedeckt werden kann. B zuständigen Sozialamt kann erfragt werden, ob man selbst oder ein Angehöriger die Hilfe zur Pflege als Teil der Sozialhilfe in Anspruch nehmen kann. 

Antwort bewerten:
(54)

Dazu passende Fragen:

61 - 80 von 93
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren