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Sozialamt - Häufige Fragen

Was ist denn als „notwendiger Lebensunterhalt“ definiert?

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Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können alleinstehende Privatpersonen bzw. Personen in Bedarfsgemeinschaften, die ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung nicht sichern könnten, die so genannte Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Diese wird in der Regel als Geldleistung bereitgestellt. Sie dient dazu, den Betroffenen einen Mindeststandard hinsichtlich ihres Lebensunterhaltes zu sichern, insbesondere bezogen auf Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse. 

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