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Sozialgericht - Häufige Fragen

Wie ist die regionale Zuständigkeit von Sozialgerichten bei Streitigkeiten der Sozialversicherung geregelt?

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Angelegenheiten, welche die Sozialversicherung betreffen, fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte. So können beispielsweise Streitigkeiten zur Renten-, Pflege- oder Krankenversicherung vor dem Sozialgericht ausgetragen werden. Da das Sozialgericht normalerweise erst bei Einreichen einer Klage bzw. eines Antrags tätig wird, ist die regionale Zuständigkeit des Sozialgerichts in erster Linie hiervon abhängig. Das bedeutet, dass die regionale Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Sozialgericht liegt, in dessen Bezirk der Klagende seinen Wohnsitz hat.

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