| Ich habe das Bußgeld überwiesen und trotzdem eine Mahnung erhalten. Was kann ich tun?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Zahlungsmethode per Überweisung ist weit verbreitet. Insbesondere für Forderungen von Seiten der Stadtverwaltung, die unregelmäßig erhoben werden (z. B. Bußgeld), ist die Überweisung die gängige Zahlungsmethode. Hingegen bietet sich für regelmäßige Forderungen (z. B. Hundesteuer, Grundsteuer) meist das Lastschriftverfahren an, damit die termingerechte Zahlung gewährleistet ist. Sollte man einen fälligen Betrag überwiesen haben und dennoch eine Mahnung erhalten, dann kann man Folgendes tun: Zunächst kann man das Datum des Geldausgangs mit dem Mahnungsdatum vergleichen. Möglicherweise ist der Geldeingang inzwischen verbucht worden. Man kann darüber hinaus die Richtigkeit der Angaben (u. a. IBAN, Kassenzeichen, Rechnungsnummer) auf dem Überweisungsträger überprüfen. Bei Unsicherheiten kann man sich normalerweise an die Kassenverwaltung wenden.