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Als Vorteile einer erteilten Einzugsermächtigung an die Kassenverwaltung werden regelmäßig die fristgemäße und bequeme Zahlungsweise sowie die termingerechte Abbuchung angesehen. Möchte man seiner Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen, so ist dies normalerweise schriftlich zu tun. Die meisten Gemeinden und Städte stellen eigens dafür Formulare zur Verfügung. Grundsätzlich sollte die Erteilung der Einzugsermächtigung schriftlich erfolgen. Daher ist im Allgemeinen keine telefonische Absprache für die Bewilligung eines Lastschriftverfahrens ausreichend. Bei Fragen zu Forderungen von Seiten der Stadt sowie zum allgemeinen Zahlungsverkehr kann man sich an die Stadtkasse wenden.