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Grundlegend obliegt es den Gemeinden, Städten oder auch Verwaltungsgemeinschaften, in welcher Form der Zahlungsverkehr vorgenommen werden kann. Regelmäßig findet der Zahlungsverkehr bargeldlos statt, sodass Forderungen meist per Überweisung oder Lastschriftverfahren gegenüber der Kassenverwaltung beglichen werden. Es ist allgemein davon auszugehen, dass die kommunale Kasse die bare Zahlungsmethode nicht zwangsläufig ermöglichen muss. Man kann sich über die möglichen Zahlungsmethoden bei der Kommunalverwaltung im Allgemeinen bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindekasse informieren.