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Stadtkasse - Häufige Fragen

Verwahrt die Gemeindekasse Wertgegenstände?

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Die Kassenverwaltungen von Kommunen sind normalerweise mit der Überwachung des Zahlungsverkehrs, der Verwaltung von Kassenmitteln und der Buchführung betraut. Darüber hinaus ist es als regelmäßige Aufgabe der Gemeindekasse anzusehen, dass sie als Vollstreckungsbehörde tätig wird. Bei Vollstreckungsverfahren können Forderungen auch in Form von Wertgegenständen eingezogen bzw. gepfändet werden. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Gemeindekasse Wertgegenstände für einen festgelegten Zeitraum verwahrt. Man kann sich bei Fragen zur Vollstreckung und den eventuellen Folgen des Vollstreckungsverfahrens an die zuständige Gemeindekasse wenden.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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