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Die Kassenverwaltungen von Kommunen sind normalerweise mit der Überwachung des Zahlungsverkehrs, der Verwaltung von Kassenmitteln und der Buchführung betraut. Darüber hinaus ist es als regelmäßige Aufgabe der Gemeindekasse anzusehen, dass sie als Vollstreckungsbehörde tätig wird. Bei Vollstreckungsverfahren können Forderungen auch in Form von Wertgegenständen eingezogen bzw. gepfändet werden. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Gemeindekasse Wertgegenstände für einen festgelegten Zeitraum verwahrt. Man kann sich bei Fragen zur Vollstreckung und den eventuellen Folgen des Vollstreckungsverfahrens an die zuständige Gemeindekasse wenden.