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Stadtkasse - Häufige Fragen

Warum ist die Gemeindekasse auf das SEPA-Verfahren umgestiegen?

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Das SEPA-Verfahren wurde eingeführt, um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im EU-Raum zu vereinheitlichen. Daher werden auch innerhalb Deutschlands für Überweisungen die IBAN-Nummer und BIC notwendig. Kontonummer und Bankleitzahl sind demnach nicht mehr für eine Überweisung anzugeben. Die Umstellung auf SEPA erfolgte nicht nur durch die Kassenverwaltungen der Orte innerhalb Deutschlands, sondern im gesamten inländischen Zahlungsverkehr. Wenn man Fragen zu den IBAN- und BIC-Angaben der örtlichen Kassenverwaltung hat, kann man sich im Allgemeinen an die zuständige Kasse wenden. Gleichfalls kann die Bank des Kontobesitzers nähere Informationen erteilen.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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