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Die Gemeindekasse ist normalerweise mit dem Zahlungsverkehr von erhobenen kommunalen Steuern, Beiträgen und Gebühren betraut. Diese kommunalen Abgaben werden regelmäßig gegenüber den Bürgern der Gemeinde erhoben. Hingegen ist die Kreiskasse im Allgemeinen auf Landkreisebene angesiedelt. Die Tätigkeit der Kreiskasse ist meist weniger mit Bürgerkontakten verbunden. Vielmehr kümmert sich die Kreiskasse um die Kreisumlage. Die Kreisumlage ergibt sich allgemein aus solchen Zahlungen, welche von den kreisangehörigen Gebietskörperschaften (u. a. Gemeinden, Städte) an den Landkreis auf Grundlage des Hebungsrechts geleistet werden. Durch die Kreisumlagen soll im Allgemeinen der Finanzbedarf des Landkreises gedeckt werden.