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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was kann bei der Vollstreckung offener Forderungen durch die Stadtkasse passieren?

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Die Gemeinde- oder Stadtkasse ist allgemein mit der Überwachung des kommunalen Zahlungsverkehrs betraut. In diesem Zusammenhang obliegt es der Kassenverwaltung, für die Beitreibung von offenen Forderungen zu sorgen. Sollte man als Bürger in einen Zahlungsverzug geraten, dann wird regelmäßig ein Mahnverfahren eingeleitet. Dieses ist im Allgemeinen mit zusätzlichen Mahnkosten oder Säumnisgebühren verbunden. Wenn auch das Mahnverfahren nicht zur Begleichung offener Forderungen führen sollte, dann kann die Stadtkasse auch als Vollstreckungsbehörde tätig werden. Dabei können zusätzliche Kosten entstehen; die Pfändung von Vermögen des Schuldners ist normalerweise mit der Vollstreckung verbunden. Ein Vollstreckungsverfahren kann auch einen Schufa-Eintrag mit sich bringen.

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