| Was kann bei der Vollstreckung von der Stadtkasse gepfändet werden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In den meisten Regionen Deutschlands ist die Stadtkasse nicht nur für die Verbuchung von kommunalen Gebühren, Steuern und Abgaben verantwortlich. Auch als Vollstreckungsbehörde kann die Stadtkasse regelmäßig tätig werden. Insofern stellt die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen eine wesentliche Aufgabe der Stadtkasse dar. Sollte es zu einer Vollstreckungsmaßnahme kommen, so kann auch die Pfändung veranlasst werden. Gepfändet werden können beispielsweise bewegliche Sachen (z. B. Kraftfahrzeuge). Auch die Lohn-, Konten- und Mietpfändung können als Möglichkeiten benannt werden. Allgemein ist es jedoch ratsam, sich bei Fragen zu kommunalen Forderungen, zu Zahlungsaufforderungen sowie zum Mahn- und Vollstreckungsverfahren an die Stadtkasse zu wenden.