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Stadtkasse - Häufige Fragen

Was kann bei der Vollstreckung von der Stadtkasse gepfändet werden?

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In den meisten Regionen Deutschlands ist die Stadtkasse nicht nur für die Verbuchung von kommunalen Gebühren, Steuern und Abgaben verantwortlich. Auch als Vollstreckungsbehörde kann die Stadtkasse regelmäßig tätig werden. Insofern stellt die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen eine wesentliche Aufgabe der Stadtkasse dar. Sollte es zu einer Vollstreckungsmaßnahme kommen, so kann auch die Pfändung veranlasst werden. Gepfändet werden können beispielsweise bewegliche Sachen (z. B. Kraftfahrzeuge). Auch die Lohn-, Konten- und Mietpfändung können als Möglichkeiten benannt werden. Allgemein ist es jedoch ratsam, sich bei Fragen zu kommunalen Forderungen, zu Zahlungsaufforderungen sowie zum Mahn- und Vollstreckungsverfahren an die Stadtkasse zu wenden.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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