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Geburtsurkunden werden von Standesämtern ausgestellt.
Auf Grundlage des Personenstandsgesetzes sind in Deutschland lediglich die Standesämter für die Führung von Geburtsregistern bzw. für die Beglaubigung der entsprechenden Urkunden zuständig. Wird also eine Geburtsurkunde oder eine Kopie derselben benötigt, kann man sich an das zuständige Standesamt bzw. den jeweiligen Standesbeamten wenden. In der Regel fallen für die Ausstellung Gebühren an.