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Standesamt - Häufige Fragen

Ist das Standesamt bei Eintragungen im Geburtenregister zuständig?

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Neben Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften sowie der Bearbeitung von Todesfällen und der damit verbundenen Ausstellung von Sterbeurkunden ist das Standesamt vorwiegend für Eintragungen im Geburtenregister bzw. die Ausstellung von Geburtsurkunden zuständig. Weitere Informationen erteilt der Standesbeamte im jeweiligen Standesamt der Gemeinde oder Stadt. 

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