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Standesamt - Häufige Fragen

Kann ich beim Standesamt meine Zeugnisse beglaubigen lassen?

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Das Standesamt ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Personenstandsgesetzes, welches in seiner Neufassung im Jahre 2009 in Kraft getreten ist, lediglich für die Ausstellung und Beglaubigungen von Urkunden zum Personenstand zuständig. Andere Urkunden oder Zeugnisse werden nicht beglaubigt. Diese Dienstleistung wird in den meisten Fällen von Bürgerämtern bzw. Bezirksämtern übernommen (Meldebehörde).

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