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Standesamt - Häufige Fragen

Was bedeutet Geschäftsunfähigkeit im Zusammenhang mit der Eheschließung?

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Die Geschäftsfähigkeit bezeichnet im Allgemeinen die Fähigkeit, sich durch eine rechtlich wirksame Erklärung zu binden und damit Rechtsgeschäfte selbst vornehmen zu können. Im Zusammenhang mit der Eheschließung gilt die Geschäftsfähigkeit regelmäßig als eine zwingend notwendige Voraussetzung. Wird eine Ehe trotz bestehender Geschäftsunfähigkeit geschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Aufhebung derselben juristisch durchgesetzt werden. 

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