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Bis zum Ende des Jahres 2008 gab es in Deutschland das so genannte Verbot der religiösen Voraustrauung. Dieses besagte, dass eine kirchliche Trauung oder eine ähnliche religiöse Feier vor der standesamtlichen Trauung nicht stattfinden dürfe. Auf diesem Wege wollte man die standesamtlich geschlossene Zivilehe schützen. Mittlerweile ist dieses Verbot aufgehoben, sodass man nicht nur die kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Eheschließung vornehmen kann. Auch ist unter Umständen inzwischen die kirchliche Heirat ohne die Eheschließung im Standesamt möglich.